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Neues Fluggerät in der Testphase
Tiefflugbewilligung: Ausnahmegenehmigung durch Austrocontrol erhalten:
Neben den gültigen Sicherheitsmindestflughöhen von 150 Metern über unbebautem sowie 300 Meter über dichtbesiedeltem Gebiet schreibt das Luftfahrtgesetz auch aus Lärmschutzgründen für Überflüge von Innsbruck eine Mindestflughöhe von 600 Meter über Grund, für Graz, Salzburg und Linz 900 Meter über Grund und Wien 1000 Meter über Grund vor. Aus diesen Flughöhen sind qualitativ hochwertige Luftbilder nur sehr schwer herstellbar. Dank der unserem Unternehmen erteilten Bewilligung sind wir nunmehr in der Lage Luftbildaufnahmen aus beträchtlich geringeren Flughöhen zu erstellen.
Neuartiges Fluggerät in der Testphase:
Auf deutsch: Das Ding bleibt in der Luft wie angenagelt stehen und wir wissen, wo! :-) Lassen Sie sich unverbindlich über die tollen Möglichkeiten beraten!
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